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Freies Tanzen / Aufbaukurs

Freitag, 12. November 2021 - 19:00 Uhr
Freitag, 12. November 2021 - 21:00 Uhr

Sporthalle der Tullaschule, Zugang über Rathenaustraße gegenüber Haus-Nummer 17
68161 Mannheim
Deutschland

Der Aufbaukurs Tanzen ist Bestandteil der neuen Trainingsstruktur ab November 2021.

 

Aufbaukurs Tanzen – immer freitags von 20.00 bis 21.00 Uhr.

Im Aufbaukurs werden die Tänze vertieft: bekannte Schrittfolgen/Figurenfolgen werden wiederholt und neue werden gelernt.

  • Wiederholung Schrittfolgen
  • Ausbau Schrittfolgen
  • Tanztechnik

Beim Freien Tanzen können die  Teilnehmer*innen des Aufbaukurses von 19:00 – 20:00 Uhr sich eintanzen und ihre Schrittfolgen wiederholen

Mehr sportliche Informationen unter https://www.mvd-mannheim.de/sportangebot/tanzen

 

 

 

Regeln für Trainings in Hallen

Es gelten alle Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg am Veranstaltungstag. Seit 16. September 2021 gilt ein dreistufiges Warnsystem. Die Stufen werden durch das Landesgesundheitsamt  ausgerufen.

Für den Freizeit- und Amateursport in geschlossen Räumen bzw. Hallen ergeben sich diese Regelungen:

Basisstufe

3G – Geimpft – Genesen – Getestet (Antigen-/Schnelltest einer offiziellen Teststation nicht älter als 24 Stunden

Warnstufe

3G – Geimpft – Genesen – Getestet (PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden)

Alarmstufe

2G – Geimpft und Genesen (nicht-immunisierte Personen haben keinen Zutritt)

 

Außerdem gelten diese selbstverständlichen Grundregeln:

-Es ist nur erlaubt an einem Training teilzunehmen, wenn du dich gesund fühlst, keine Symptome eines Atemwegsinfekts oder Fieber aufweist und in den letzten 2 Wochen keinen Kontakt zu Personen hattest, die an Corona erkrankt sind oder unter Quarantäne stehen.

-Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisung der verantwortlichen Person vor Ort ist Folge zu leisten.

-Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung oder beim Duschen

-Händedesinfektion vor und nach dem Training

-Teilnehmer*innenlisten handschriftlich oder per Luca-App.

Wir sind dazu verpflichtet die Listen für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren.